Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschätzte Kundin, geschätzter Kunde

Um eine reibungslose Zusammenarbeit mit der Firma Stratos Swiss GmbH, mit Sitz in Zürich ZH, zu garantieren, bitten wir Sie, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unbedingt durchzulesen. Sie anerkennen damit bei jeder Bestellung von Produkten oder Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen automatisch die vorliegenden Geschäftsbedingungen vollumfänglich an. Ihre Nichteinhaltung entbindet uns jeglicher Verpflichtung aus vorliegenden Aufträgen und noch nicht erfüllten Verträgen.


1. Konditionen & Offerten

Die von den Kunden zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus der Vertragsurkunde oder der entsprechenden Preisliste. Alle Preise sind in Schweizer Franken, EURO, bzw. US-Dollar angegeben und verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Erfüllungsort ist Zürich ZH. Die Fracht- und Verpackungskosten werden nach Aufwand, auch bei Nachlieferungen, belastet. Bei Veränderung der Kalkulationsbasis behalten wir uns vor, die am Liefertag gültigen Preise zu verrechnen. Spezialkonditionen und Aktionen auf Anfrage, resp. nach spezieller Vereinbarung. Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur Personen zur Einsicht Überlassen werden, die unsere Offerten tatsächlich bearbeiten. Preisänderungen und Irrtümer unter Vorbehalt.


2. Lieferung

Die Stratos Swiss wählt die Transportmittel und Versandart. Verlangt der Käufer/Auftraggeber abweichendes, trägt er die Mehrkosten. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks etc., berechtigen die Stratos Swiss zum Lieferaufschub, allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag. Mit der Obergabe der Ware an den Käufer/Auftraggeber, gehen Nutzen und Gefahr an ihn über. Alle Liefertermine sind unverbindlich. Bei Überschreiten der vereinbarten Kreditlimite oder bei Zahlungsverzug, behalten wir uns einen sofortigen Lieferstopp vor.


3. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen in Schweizer Franken, EURO, resp. US-Dollar zahlbar und innerhalb des vereinbarten und auf der Rechnung aufgedruckten Zahlungszieles, ohne Abzüge zu bezahlen. Schecks gelten erst bei der Einlösung als Zahlung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistung oder behaupteten Mängel befreien ihn nicht von der Zahlungspflicht. Die Stratos Swiss behält sich in Abweichung der vorstehenden Zahlungsbedingungen vor, Ware nur gegen Bar- oder Vorauszahlung sowie per Nachnahme zu liefern. Dies gilt im speziellen für Kunden welche das erste Mal bei Stratos Swiss bestellen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst. Verweigerung der Annahme bestellter Ware entbindet nicht von der Kaufpreiszahlung. Alle Mahn- und Inkassospesen sowie spezielle Aufwende im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.


4. Haftung für Mängel & Schadenersatz

Offene Mängel müssen sofort schriftlich, spätestens aber innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Ware gerügt und innerhalb 5 (fünf) Tagen retourniert werden, sonst gilt die Ware als genehmigt. Die Haftung für die Kosten der De- oder Neumontage sowie Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferte Ware entstehen (Folgeschäden), wird abgelehnt. Ware welche makellos ist wird weder zurückgenommen noch erstattet.


5. Garantie

Die Garantiezeiten für die verschiedenen Produkte Gruppen sind unterschiedlich. Grundsätzlich geben wir die Herstellergarantie im vollen Umfange an unsere Kunden weiter. Fehlen diese Angaben, so gilt eine Garantiezeit von 1 Jahr ab Datum der Rechnungsstellung. Garantiefälle werden, sofern nicht anders vereinbart, nicht mit Gutschriften abgegolten. Die Stratos Swiss wird auf nachweisbar schlechtes Material oder auf mangelhafte Ausführung zurückzuführende Mängel während der Garantiezeit kostenlos beheben, schadhafte Teile verbessern oder ersetzen. Von der Garantie ausgenommen sind Beschädigungen infolge unsachgemässer Behandlung, Überlastung, höherer Gewalt oder natürlicher Abnützung. Von der Garantie ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien. Die Garantiepflicht entfällt ausserdem, falls am Kaufgegenstand, ohne Zustimmung der Stratos Swiss, Veränderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden. Fracht-, Versand- und Versicherungskosten von Reparaturen trägt der Kunde. Das Material muss so verpackt sein, dass keine elektrostatische oder mechanische Beschädigung möglich ist. Bei Reparatureinsendungen, die nicht in sachgemässer Verpackung erfolgen, behalten wir uns vor, die Garantie abzulehnen. Bei gewissen Artikeln wird die Garantie direkt vom Hersteller erledigt.


6. Reparaturbedingungen

Reparaturen werden nur mit korrekt ausgefülltem Reparaturformular (ein Formular pro Artikel) und dazugehöriger Rechnungskopie entgegengenommen. Für das Ausfüllen des Reparaturformulars muss die Reparatursoftware von unserer Webseite https://personenleitsysteme-schweiz.ch/public/ herunter geladen werden. Es werden nur die defekten Artikel ohne Zubehör entgegengenommen. Aus organisatorischen Gründen wird jede eingesandte Reparatur, die ohne Reparaturformular oder Rechnungskopie bei uns eintrifft, zu Lasten des Einsenders zurückgeschickt. Einsendungen können aus garantierechtlichen Gründen nur vom Fachhandel angenommen werden. Sollten zugesandte Artikel trotz eingehender Prüfung nicht den von ihnen beschriebenen Fehler aufweisen oder nicht in die Garantieleistung fallen, erheben wir eine Gebühr von Fr. 38.- -pro 15 Minuten Arbeitszeit. Dies gut auch für eingesandte Artikel die nicht bei Stratos Swiss bezogen wurden. Grundsätzlich werden keine Vorgarantieaustausche geleistet. Bei Artikel welche nicht mehr hergestellt werden oder nicht lieferbar sind, müssen wir die Hersteller Reparaturlieferzeit weitergeben. Zusatz für Elektro Scooter: Verlust der Garantie entsteht, durch öffnen des Gehäuses, Beschädigungen am Gehäuse, Bei der Benutzung auf nasser Fahrbahn oder Regen.


7. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden.


Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.


8. Schlussbestimmung

Der Kunde anerkennt bei jeder telefonischen, mündlichen oder schriftlichen Bestellung diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten. Gerichtsstand ist für beide Parteien Zürich ZH. Zur Anwendung gelangt ausschliesslich Schweizer Recht. Diese Ausgabe der AGB ersetzt alle vorangegangenen.


Stratos Swiss GmbH - Zürich ZH, 01 Oktober 2020